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Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig üblicherweise bis zu fünf Einzelgespräche aufgrund einer ernährungsabhängigen Erkrankung (kurativ, §43 SGB V). Je nach Krankenkasse variiert der Zuschuss zur Therapie. Am besten nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kasse auf und informieren sich vorab.

Für die Krankenkasse benötigen die Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Zuweisung) und einen Kostenvoranschlag. Die Notwendigkeitsbescheinigung kann von Ihrer zuweisenden Arztpraxis formlos bzw. auf Rezept, Überweisungsschein oder mit Hilfe des Formulars erstellt werden, sie sollte die Empfehlung zur Ernährungstherapie und die Diagnosen enthalten.

Den Kostenvoranschlag können Sie hier downloaden. Diesen senden Sie an Ihre Krankenkasse zur Überprüfung der Kostenbezuschussung.

 

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Anmeldung 2026.pdf
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Aerztliche-Notwendigkeitsbescheinigung-f
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KV 2026.pdf
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Abtretungserklärung 2026.pdf
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Ernährungsprotokoll_Ess- und Bewegung.pd
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Ernährungsprotokoll_onko_22.pdf
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Kontakt

Sonja Pöhls

Dipl. oec. troph.

 

Praxis für Ernährungstherapie und Systemische Familientherapie nach Virgina Satir

 

Poststraße 17

30890 Barsinghausen

 

T. 05105 66 498 60

F. 05105 66 483 63

 

[email protected]

Service

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